Wer in letzter Zeit die Nachrichten verfolgt hat, weiß: Hörschäden bei jungen Menschen nehmen erheblich zu. Im Vorgriff auf die kürzlich veröffentlichte Empfehlung des Gesundheitsrats hat SugarFactory seinen Lärmschutzplan überarbeitet und eine Dezibelbegrenzung eingeführt.
Um sowohl Lärmbelästigung als auch Hörschäden zu bekämpfen, hat SugarFactory seinen technischen Kooperationspartner Bazelmans AV gebeten, eine Empfehlung zu möglichen Lärmschutzmaßnahmen bei Veranstaltungen abzugeben. Dabei werden stichprobenartig einmal pro Stunde Lärmmessungen durchgeführt.
Der Spitzenwert in Dezibel
Die Lärmmessung wird auf der Grundlage von drei Parametern durchgeführt, wobei auch drei verschiedene maximale Lärmgrenzwerte angegeben werden.
Der erste ist die dBA LEQ 15-Messung, bei der der Durchschnittswert über einen Zeitraum von 15 Minuten gemessen wird. Dieser wurde für SugarFactory auf 90 dBA (Dezibel) festgelegt. Der zweite ist die dBA LEQ 60-Messung, bei der die durchschnittliche Dezibelzahl über eine Stunde von Bazelmans AV auf 95 festgelegt wurde. Der Spitzenwert, den die ehemalige Zuckerfabrik ihren Auftraggebern vorschreibt, wurde auf 100 dBA festgelegt. Der Spitzenwert ist der maximale Wert, den der Schalldruck erreichen darf, und ist nicht an eine Zeitmessung gebunden.
Immer mehr junge Menschen mit Tinnitus
Beunruhigende 54 Prozent der 12- bis 18-Jährigen in den Niederlanden sind von Hörschäden bedroht. Etwa 10 bis 20 Prozent der Bevölkerung leiden bereits an (einer Form von) Tinnitus. Um diesen Prozentsatz zu senken, empfiehlt der Gesundheitsrat, den maximalen Schallpegel für verstärkte Musik von 103 auf 100 Dezibel zu senken. Derzeit handelt es sich hierbei um eine Empfehlung, aber die Zweite Kammer diskutiert über mögliche Zwischenmaßnahmen zur Vorbeugung von Hörschäden.
Eine Note leiser bei SugarFactory
Bei SugarFactory ist man eigentlich froh, dass (zu laute) Geräusche mehr Aufmerksamkeit erhalten. „Wir als Organisation haben uns bereits über Lärmschutzvorschriften beraten lassen“, sagt Denise Schimmel. „Da dieses Thema nun breitere Aufmerksamkeit erhält, werden auch Auftraggeber und Lieferanten mehr Verständnis für unsere Lärmschutzauflagen aufbringen. Eine Veranstaltung muss für alle angenehm sein und darf keine Komplikationen im Nachhinein verursachen.“
Möchten Sie mehr über die Lärmschutzauflagen bei SugarFactory erfahren? Denise Schimmel erzählt Ihnen gerne mehr über die Beweggründe und den Plan, den sie gemeinsam mit Bazelmans AV ausgearbeitet haben.
