Die neuen Regeln ab dem 1. Juli in einfacher Sprache erklärt
Wir sind so weit gekommen, weil die Menschen die grundlegenden Regeln befolgt haben, die weiterhin gelten werden:
- Wenn Sie Symptome haben, lassen Sie sich so schnell wie möglich testen und bleiben Sie zu Hause.
- Halten Sie 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen.
- Waschen Sie sich häufig die Hände.
- Arbeiten Sie nach Möglichkeit von zu Hause aus.
- Vermeiden Sie belebte Orte und reisen Sie nach Möglichkeit außerhalb der Stoßzeiten.
Dieser Ansatz funktioniert. Der Höhepunkt der Infektionen liegt nun hinter uns, und wir haben das Virus unter Kontrolle. Wir sind nun in der Lage, flächendeckende Tests anzubieten und intensive Quellen- und Kontaktverfolgung durchzuführen. Dadurch können wir bei Auftreten von Infektionsherden gezielt Maßnahmen ergreifen und eine weitere Ausbreitung des Virus verhindern.
Halten Sie Abstand: Geben Sie anderen genügend Raum
Es ist jetzt wichtig, dass wir wachsam und aufmerksam bleiben. Jeder, der Symptome hat, sollte sich testen lassen und zu Hause bleiben. Nur so können wir die Freiheit bewahren, für deren Wiedererlangung wir alle hart gearbeitet haben. Ab dem 1. Juli gelten die folgenden allgemeinen Regeln. Die Regeln basieren auf dem aktuellen Wissensstand über die Ausbreitung des Virus.
Allgemeine Regeln in Innenräumen
- Halten Sie 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen.
- Die maximale Personenzahl in einem Raum ist auf 100 begrenzt (Personal nicht mitgerechnet). Jeder muss einen eigenen Sitzplatz haben.
- Es gilt keine maximale Personenzahl, wenn alle einen eigenen Sitzplatz haben, reserviert haben und sich vor dem Betreten einer Gesundheitskontrolle unterzogen haben.
- In Geschäften, Museen, Bibliotheken und anderen Einrichtungen, in denen sich Besucher durch den Raum bewegen, gilt die Regel, dass Personen einen Abstand von 1,5 Metern einhalten müssen. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Einrichtung, dafür zu sorgen, dass diese Regel eingehalten wird. Hier gilt keine maximale Personenzahl.
Allgemeine Regeln im Freien
- Halten Sie 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen.
- Es dürfen sich nicht mehr als 250 Personen (ohne Personal) aufhalten.
- In Außenbereichen von Restaurants, Cafés und Bars müssen Gäste einen eigenen Sitzplatz haben.
- Es gilt keine maximale Personenzahl, wenn die Gäste einen eigenen Sitzplatz haben, reserviert haben und sich vor dem Betreten einer Gesundheitskontrolle unterzogen haben.
- In Zoos, Freizeitparks und anderen Außenbereichen, in denen sich Besucher frei bewegen, gilt die Regel, dass ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten ist. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Einrichtung, dafür zu sorgen, dass diese Regel eingehalten wird. Hier gilt keine maximale Personenzahl.
Verkehr
- In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen nicht-medizinische Gesichtsmasken getragen werden. Fahrgäste können nun alle Sitzplätze in Bussen, Zügen, Straßenbahnen und U-Bahnen nutzen. Es ist jedoch weiterhin wichtig, Stoßzeiten zu vermeiden.
- Für andere gemeinsame Verkehrsmittel wie Taxis, Kleinbusse und Reisebusse müssen Fahrgäste reservieren und sich vor der Fahrt einer Gesundheitskontrolle unterziehen. Auch hier müssen nicht-medizinische Gesichtsmasken getragen werden.
- Personen, die mit einem Auto oder einem anderen privaten Fahrzeug reisen, wird empfohlen, nicht-medizinische Gesichtsmasken zu tragen, wenn sich zwei oder mehr Personen aus verschiedenen Haushalten im Fahrzeug befinden.
- Für andere Verkehrsmittel gilt vorerst die Regel: Halten Sie einen Abstand von 1,5 Metern ein.
Kinder und Jugendliche
- Kinder unter 12 Jahren müssen keinen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Kindern oder Erwachsenen einhalten. Dies gilt auch in Kindertagesstätten und Grundschulen.
- Jugendliche bis 17 Jahre müssen keinen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen unter 18 Jahren einhalten. Dies gilt auch in weiterführenden Schulen für Schüler aller Altersstufen. Die weiterführenden Schulen werden nach den Sommerferien wieder vollständig geöffnet. Schüler und Mitarbeiter müssen weiterhin einen Abstand von 1,5 Metern einhalten.
- Ab Beginn des neuen Schuljahres können an Schulen für berufliche Sekundarbildung (MBO) und Hochschulen (Universitäten und HBO) mehr Präsenzveranstaltungen stattfinden. Alle Personen in diesen Einrichtungen müssen einen Abstand von 1,5 Metern einhalten.
Ausnahmen
- Die allgemeine Regel lautet, dass alle Personen einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten müssen. In einigen Situationen ist dies jedoch nicht möglich, sodass die Regel bei Bedarf gelockert werden kann. Dies gilt für die folgenden Aktivitäten und Rollen:
- Personen, die zu einem Haushalt gehören.
- Kontakt zwischen Personen, die Pflege oder Hilfe benötigen, und denjenigen, die diese leisten.
- Personen in kontaktintensiven Berufen (z. B. Friseure, Masseure und Fahrlehrer).
- Sportler (sowohl Hallen- als auch Freiluftsportler), Schauspieler und Tänzer.
- Lautes Singen oder Rufen in Gruppen ist nicht erlaubt. Das Gleiche gilt für Sprechchöre.
- Chöre, Gesangsgruppen und Sänger können unter bestimmten Bedingungen wieder mit Proben und Auftritten beginnen. Das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit und Umwelt (RIVM) wird in Kürze entsprechende Leitlinien herausgeben.
- Nachtclubs und ähnliche Veranstaltungsorte bleiben bis zum 1. September geschlossen.
Einige abschließende Punkte
Die Situation wird um den 1. September herum neu bewertet. Wenn das Virus weiterhin unter Kontrolle ist und die Umstände es zulassen, dürfen Nachtclubs und ähnliche Veranstaltungsorte wieder öffnen. Experten auf der ganzen Welt arbeiten derzeit an der Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen gegen das Coronavirus. Dies sollte es letztendlich ermöglichen, die allgemeinen Regeln, wie beispielsweise die 1,5-Meter-Regel, aufzuheben. Solange das Virus jedoch unter uns bleibt, müssen wir diese allgemeinen Regeln weiterhin befolgen. Wir müssen weitermachen. Gemeinsam werden wir das Coronavirus unter Kontrolle halten.
